Der aufgrund der Corona-Pandemie erforderliche „shut-down“ hat seine Wirkung glücklicherweise nicht verfehlt. Dies erlaubt nun die vor-sichtige Öffnung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens. Für das Wiederanlaufen der Wirtschaft, die sich aktuell in einer Rezession von historischer Dimension befindet, können Messen als effiziente und sichere Marktplattformen eine wichtige Rolle spielen. Dazu möchte auch die Messewirtschaft in Baden-Württemberg ihren Beitrag leisten, der insbesondere für die mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur von essentieller Bedeutung ist.
Die in dem Schreiben an die baden-württembergische Landesregie-rung vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten allgemeine Maßnahmen, wie die Ausstattung des Messegeländes mit ausreichenden Des-infektionsspendern, die Einhaltung von Mindestabständen in Abhängigkeit zur Quadratmeterzahl des Veranstaltungsgeländes und die kontinuierliche Be- und Entlüftung von Messehallen und Konferenzräumen sowie spezifischere Maßnahmen, beispielsweise bei der Bewirtung für Veranstaltungen: Beim Catering sollen die jeweils gültigen branchenspezifischen Regelungen für die Gastronomie eingehalten und das gastronomische Angebot durch die Bereitstellung von Außenbereichen und To-Go-Angeboten entzerrt werden. Um die Besucherfrequenz zu entzerren, sollen diese gleichmäßig verteilt sowie Kreuzungspunkte vermieden und die Besucher mit Wegen durch das Gelände geführt werden. Für ausreichende Information aller Messeteilnehmer, Aussteller wie Besucher und alle weiteren Beteiligten, sollen diese außerdem bereits im Vorfeld der Veranstaltung über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert werden. Plakate, Flyer sowie Lautsprecherdurchsagen sollen den Informationsfluss auf dem Messegelände gewährleisten. Beim Thema Schutz und Hygiene empfehlen die Messegesellschaften, speziell geschultes Personal vor Ort unter-stützen zu lassen. Der Eintritt auf das Messegelände soll weitestgehend kontaktlos/digitalisiert erfolgen, die Bildung von Warteschlagen durch den Einsatz von Zusatzlenkungen und Abstandsmarkierungen vermieden werden. Außerdem könnten Besuchertickets im Bedarfsfall mit zeitlicher Zuordnung ausgegeben werden. Alle auf dem Veranstaltungsgelände anwesenden Personen sollen außerdem verpflichtend eine (Online-)Registrierung vornehmen. Dadurch wäre eine Rückverfolgung aller Beteiligten im Bedarfsfall sichergestellt, so die Messege-sellschaften in ihrem Schreiben an die Landesregierung.
„Die einzigartige Aktion der führenden Messeveranstalter im Land zeigt die Notwendigkeit, dass auch für die Messen ab September eine Planbarkeit vorgegeben wird – ob für Fach- oder Publikumsmessen. Die Veranstalter sind sich ihrer Verantwortung bewusst, wie man an den einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen sehen kann", so FWTM-Ge-schäftsführer Daniel Strowitzki.